ARMO-IMMO FAQ – Ihre Fragen, unsere Antworten
Hier finden Sie alles Wichtige rund um unsere Immobilienservices. Noch offene Fragen? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter!
- Grundbuchauszug
- Bauplan und Grundrisse mit exakt berechneter Wohn- und Grundstücksfläche
- Energieausweis
- Nachweis einer Wohngebäudeversicherung
- Letzter Grundsteuerbescheid
- Bei Eigentumswohnungen: Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, die Teilungserklärung, die Wohngeldabrechnung und der Wirtschaftsplan
- Wir helfen Ihnen gerne bei der Zusammenstellung dieser Dokumente und stehen Ihnen unterstützend zur Seite. Zu Beginn des Verkaufsprozesses müssen nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen – wir begleiten Sie Schritt für Schritt, um sicherzustellen, dass alles rechtzeitig bereit ist.
Wenn Sie als alleinige Erbin oder alleiniger Erbe auftreten, können Sie frei über den Verkauf der Immobilie entscheiden. Sie benötigen jedoch eine entsprechende Befugnis, entweder durch ein Testament oder einen Erbschein, um den Grundbucheintrag zu korrigieren. Diese Schritte müssen im Vorfeld durchgeführt werden. Falls weitere Erben existieren, gelten diese als Miteigentümer, und deren Zustimmung ist für den Verkauf erforderlich. Wenn die verstorbene Person mindestens bis zum Verkaufsjahr und in den zwei Jahren davor in der Immobilie selbst gewohnt hat oder das Haus mindestens zehn Jahre im Besitz war, fallen keine Steuern auf den Verkauf an.
Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie während des gesamten Prozesses – von der Klärung der rechtlichen Schritte bis hin zur erfolgreichen Umsetzung des Verkaufs.
Der Wert einer Immobilie hängt von vielen Faktoren ab, wie der Lage, Größe, Ausstattung und dem Zustand der Immobilie. Für eine erste Einschätzung bieten wir Ihnen ein kostenloses Wertermittlungstool auf unserer Website an. Dieses Tool hilft Ihnen, eine ungefähre Vorstellung vom Wert Ihrer Immobilie zu bekommen. Den genauen Wert ermitteln wir im nächsten Schritt gemeinsam mit Ihnen, basierend auf einem detaillierten Exposé, in dem wir alle relevanten Faktoren berücksichtigen und den aktuellen Marktwert präzise bestimmen.
Ob und wie viel Steuern Sie auf den Verkaufserlös zahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere der Haltedauer der Immobilie und der Art der Nutzung. Wenn Sie die Immobilie länger als 10 Jahre im Besitz hatten und sie nicht gewerblich genutzt haben, ist der Erlös in der Regel steuerfrei. Wird die Immobilie jedoch innerhalb von 10 Jahren verkauft, fällt der Gewinn unter die Einkommenssteuer, wenn Sie die Immobilie nicht selbst bewohnt haben. Der Gewinn wird dabei aus dem Verkaufspreis abzüglich der Abschreibungen sowie der Anschaffungs- und Verkaufsnebenkosten berechnet und unterliegt Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz. In jedem Fall sollte die individuelle Steuerbelastung mit einem Steuerberater erörtert werden, um die genauen steuerlichen Auswirkungen zu klären und die optimale steuerliche Gestaltung zu prüfen.
Beim Immobilienkauf fallen Kaufnebenkosten an, die zusätzlich zum Kaufpreis berücksichtigt werden müssen. Diese setzen sich in der Regel zusammen aus:
- Notarkosten (ca. 1–1,5 % des Kaufpreises)
- Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises)
- Maklerprovision (meist zwischen 3–7 % des Kaufpreises)
- Grundbuch- und Registergebühren (ca. 0,5 des Kaufpreises)
Insgesamt können die Kaufnebenkosten in der Regel zwischen 8 % und 13 % des Kaufpreises ausmachen, je nach den individuellen Umständen und dem Standort der Immobilie.